
Kurzzeitpflege Viele pflegebedürftige Menschen werden heute zu Hause gepflegt. Für Angehörige ist es oft schwer eine Erholung zu finden, da sie 24 Stunden mit der Pflege ausgelastet sind. So haben die Krankenkassen die Möglichkeit der Kurzzeitpflege eröffnet, in der sich der Pflegende erholen kann. Für die Pflege in dieser Zeit werden maximal 28Tage übernommen. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die nicht zur Pflege gehören, trägt der pflegende selbst.
Verhinderungspflege Bei der Verhinderungspflege ist es ähnlich. Sie greift wenn der pflegende Angehörige beispielsweise erkrankt, also verhindert ist die Pflege zu leisten. Auch hier gibt es für die pflegebedürftigen Senioren maximal 28 Tage im Jahr. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die nicht zur Pflege gehören, trägt der pflegende selbst.
Antragstellung Der Antrag kann Formlos erfolgen. Es gibt aber auch Musterformulare von der Krankenkasse. Die Kurzzeitpflegeeinrichtung benötigt dann die Genehmigung der Kasse um direkt abrechnen zu können.
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